Freche Fragen bei der Einschulungsuntersuchung
Pascal wird im September 2010 sechs Jahre alt und kommt voraussichtlich im Jahr 2010 in die Schule. Neu ist bei uns in Baden-Württemberg jetzt eine „Schuluntersuchung“ ein Jahr vor dem Einschulungstermin, die demnächst ansteht (zumindest in einigen Landkreisen). Zur Vorbereitung des Arztes sollen die Eltern auf freiwilliger Basis einen Fragebogen ausfüllen, der unter anderem folgende Fragen enthält:
Bei wem lebt Ihr Kind hauptsächlich?
bei den Eltern
bei einem Elternteil (Mutter oder Vater)
Bei der Mutter und ihrem neuen Partner oder beim Vater und seiner neuen Partnerin
bei anderen Verwandten
bei Pflegeeltern
in einem Heim
Ist das Kind von vornherein “blöder”, wenn es z.B. bei Pflegeltern lebt?
War die Geburt Ihres Kindes
eine normale Geburt?
eine Frühgeburt?
eine Mehrlingsgeburt?
Wie schwer war Ihr Kind bei der Geburt?
Kam es bei der Geburt zu Komplikationen?
Wie lange sieht Ihr Kind durchschnittlich pro Tag Fernsehsendungen, Videofilme, DVD bzw. wie viel Zeit verbringt es am Computer?
Steht ein Fernsehgerät im Kinderzimmer?
Ganz schön frech, diese Fragen!
Dann soll man beantworten:
Die erwachsenen Bezugspersonen des Kindes haben folgendes Alter (in Jahren):
Vater: __ Jahre
Mutter: __ Jahre
Haben diesen Schulabschluss (angekreuzt werden soll jeweils bei Vater und Mutter):
Förderschule
Hauptschule
Mittlere Reife
Abitur, FH-Reife
Anderer
Keinen
erwarben den Schulabschluss in Deutschland (angekreuzt werden soll bei Vater und Mutter)
sind berufstätig (angekreuzt werden soll bei Vater und Mutter)
in Vollzeit
in Teilzeit
in Schichtdienst/Nachtarbeit
als Hausfrau/Hausmann
zurzeit nicht
Ich bin gewiss nicht der Auffassung, dass der Staat zu wenig Daten über mich hat und deshalb werde ich diese Fragen schlicht und ergreifend nicht beantworten.
Wieso soll der Arzt schon vor der Untersuchung wissen, ob das Kind ein Scheidungskind ist oder wie viel Zeit es vor dem Fernseher verbringt? Der Arzt bzw. die Pädagogen sind schließlich die Experten und sollen sich ein vorurteilsfreies Bild machen können. Welches Bild wird sich der Arzt aber machen, wenn das Kind aus dem Heim kommt und die Eltern auf der Hauptschule waren? Dann muss das Kind ja Defizite haben!
Bei solchen Fragen kann ich gut nachvollziehen, warum der schulische Werdegang eines Kindes in Deutschland stark davon abhängt, wie weit es die Eltern “gebracht” haben. Das Kind hat seinen Stempel nämlich schon, bevor es überhaupt eingeschult wird.
Ergänzung vom 16.03.2009:
Das meint der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg.
Einsereits kann ich die Fragen verstehen bzw. warum die gestellt werden, andererseits empfinde ich auch, dass sie zu sehr in den Privatbereich eindringen. Mal sehen ob BW den Fragebogen beibehält oder ab das wieder ein Alleingang/Schnellschuß war.
Mich würde interessieren ob ich wirklich verpflichtet bin mein Kind vom Gesundheitsamt untersuchen zu lassen ? Unsere Tochter hat U 9 erfolgreich beim unserem Kinderarzt absolwiert. Werden wir beim nichtanspruchnahme Strafrechtlich verfolgt ?
Ich denke solche Fragen haben mit der Schulfähigkeit eines Kindes nicht im geringsten zu tun und sollten unter keinen Umständen beantwortet werden. Dem Datensammelwahn in BW und D wird auch so genug Futter geboten. Diese Daten sind schlicht irrelevant. Es bietet sich auch eine Falschantwort an. Ich möchte Niemandem das lügen nahe legen. Aber geziehlte Fehlimformation dürften die betreffenden Datenbestände gehörig durcheinander würfeln und unbrauchbar machen. Scheinen ja offensichtlich anderen Zwecken als dem Wohl des Kindes zu dienen. Ich denke da an vorzeitige Auslese. Wehret den Anfängen! Oder in diesem Fall: Füttert die mit unbrauchbaren Daten bis sie daran ersticken.
Ich möchte nicht so weit gehen und behaupten, dass die Daten zu anderen Zwecken missbraucht werden als für die Schuluntersuchung. Wobei es für die Politik durchaus verlockend sein dürfte, die Daten auch anderweitig zu verwenden. Man denke zum Beispiel an die nächste Pisa-Studie. Irgendwie muss man ja begründen, warum Schüler in BaWü schlechter sind als z.B. in Thüringen. Diesbezüglich könnte man zum Beispiel auf den deutlich höheren Migrantenanteil in BaWü verweisen. Die Daten zur Herkunft der Eltern (bzw. eines Elternteils) werden in dem Fragebogen jedenfalls abgefragt.
Jedenfalls kann man Zweifel haben, ob die Daten wirklich benötigt werden für eine vorurteilsfreie Beurteilung der Schulfähigkeit des Kindes. Ich frage mich nämlich, ob zwei Kinder mit identischen Fähigkeiten unterschiedlich beurteilt werden, wenn die Eltern des einen Kindes “Migrationshintergrund” und die anderen einen Universitätsabschluss haben (was sich natürlich nicht gegenseitig ausschließt, das bitte ich nicht falsch zu verstehen). Ich fürchte, dass genau das passieren würde. Mir fällt dazu eine Studie ein, bei der festgestellt wurde, dass Jungen in der Grundschule bei gleichen Leistungen von den fast ausschließlich weiblichen Grundschullehrerinnen schlechter bewertet werden als Mädchen.
Ich möchte an dieser Stelle nicht dazu aufrufen, bewusst falsche Antworten zu geben. Man hat ja durchaus die Möglichkeit, den Fragebogen zu verweigern. Das setzt übrigens auch das klarere Signal!